Genehmigungspflichten für Schwertransporte
Wann benötigen Sie eine Genehmigung für Schwertransporte? Hier erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen.
Wann besteht Genehmigungspflicht?
In Deutschland besteht Genehmigungspflicht für Schwertransporte, wenn die Standardgrenzen nach § 32 StVZO (Maße) oder § 34 StVZO (Gewichte) überschritten werden. Die Genehmigung wird auf Grundlage von § 29 Abs. 3 StVO (Erlaubnis) und § 70 StVO (Ausnahme) erteilt.
- Gesamtgewicht über 40 Tonnen (44 t im KV)
- Achslasten über die Werte nach § 34 StVZO
- Breite über 2,55 Meter (Kühlfahrzeuge: 2,60 Meter)
- Höhe über 4,00 Meter
- Länge über 16,50 Meter (Sattelzug) bzw. 18,75 Meter (Gliederzug); Solo-Lkw: 12,00 Meter
Zuständige Behörden
Für die Erteilung von Schwertransport-Genehmigungen sind die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden der Länder zuständig. Anträge werden bundesweit einheitlich über das VEMAGS-Portal bearbeitet:
- Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden der Länder (Landesämter, Regierungspräsidien oder Straßenverkehrsbehörden der Kreise und Städte)
- VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) als bundesweit einheitliche Antragsplattform
- Polizei für die polizeiliche Begleitung begleitpflichtiger Transporte
Genehmigungsarten
Einzelgenehmigung
Für einen einzelnen Transport mit spezifischer Route, Datum und Ladung. Gilt nur für diesen einen Transport.
Dauergenehmigung
Für regelmäßig wiederkehrende Transporte mit gleicher Route. Gilt für einen längeren Zeitraum (meist 1-3 Jahre).
Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO + Ausnahme nach § 70 StVO
Rechtsgrundlage für Großraum- und Schwertransporte: § 29 Abs. 3 StVO regelt die Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung; § 70 StVO erlaubt zusätzlich Ausnahmen von den Maß- und Gewichtsvorschriften der StVZO. Beide werden in der Regel gemeinsam erteilt.
Antragstellung
Genehmigungsanträge sollten mindestens 2-4 Wochen vor dem geplanten Transport gestellt werden. Bei komplexen Routen oder grenzüberschreitenden Transporten kann die Bearbeitung länger dauern.
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Fahrzeugzulassung und Versicherungsnachweis
- Ladeschein oder technische Daten des Ladeguts
- Streckenplan mit Alternativrouten
- Genehmigung der Straßenträger (bei besonderen Wegen)
Bußgelder bei fehlender Genehmigung
Wer ohne erforderliche Genehmigung fährt, riskiert erhebliche Bußgelder:
- Fehlende Genehmigung: bis zu 500 Euro
- Überschreitung des Genehmigten Gewichts: nach Gewicht gestaffelt
- Fehlende Begleitfahrzeuge: bis zu 1.000 Euro
- Stilllegung des Fahrzeugs bei schweren Verstößen
Fazit
Die Genehmigungspflichten für Schwertransporte sind komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Bußgelder und Verzögerungen vermeiden. HeavyPermit hilft Ihnen, den Überblick über alle Genehmigungen zu behalten und Fristen nicht zu verpassen.