Als Spedition müssen Sie zahlreiche Genehmigungspflichten beachten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Grundlagen der Genehmigungspflicht
Großraum- und Schwertransporte benötigen in Deutschland zwei ineinandergreifende Genehmigungen: eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO für die übermäßige Straßenbenutzung sowie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO, sobald die Standardmaße aus § 32 StVZO oder die Gewichte aus § 34 StVZO überschritten werden. Beide Genehmigungen werden in der Regel gemeinsam und bundesweit einheitlich über das VEMAGS-Portal durch die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden der Länder erteilt.
Arten von Genehmigungen
1. Einzelgenehmigung
Gilt für einen einzelnen Transport mit festgelegter Route, Datum und Uhrzeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen.
2. Dauergenehmigung
Gilt für regelmäßig wiederkehrende Transporte auf derselben Route. Die Gültigkeitsdauer kann bis zu 3 Jahre betragen.
3. Erlaubnisbescheinigung
Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb Europas ist eine Erlaubnisbescheinigung erforderlich.
Pflichten des Transportunternehmers
- Gültige Genehmigung vor Transportbeginn vorhanden
- Genehmigung während des Transports mitführen
- Auflagen der Genehmigung einhalten
- Erforderliche Begleitfahrzeuge einsetzen
- Route wie genehmigt fahren
Konsequenzen bei Verstößen
Das Fahren ohne gültige Genehmigung kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder von 500€ bis 10.000€
- Stilllegung des Fahrzeugs
- Punkte in Flensburg
- Bei wiederholten Verstößen: Entzug der Erlaubnis
Fazit
Die Einhaltung der Genehmigungspflichten ist für Speditionen essentiell. Mit einer guten Verwaltung und automatischen Erinnerungen können Sie teure Fehler vermeiden.